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   SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07   

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SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07 (https://dejure.org/2008,11851)
SG Marburg, Entscheidung vom 21.05.2008 - S 12 KA 55/07 (https://dejure.org/2008,11851)
SG Marburg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - S 12 KA 55/07 (https://dejure.org/2008,11851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5, Nr 01601 EBM-Ä
    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische Praxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessen des Vorstands einer Kassenärtzlichen Vereinigung bzgl. der ausnahmsweisen Änderung an den arztgruppenspezifischen Fallpunktzahlen gem. Anlage zu Ziffer 6.3 HVV; Rechtmäßigkeit der Ziffer 6.3 des Honorarverteilungsvertrags (HVV); Vorliegen eines Ausnahmefalls aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen einer schmerztherapeutische Praxis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, jurisRn.

    Vergleichbares gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriert und deshalb höhere Fallwerte erreiche (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 23).

    Ein Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass sich auf eine Verletzung des Gebotes der Honorarverteilungsgerechtigkeit nur solche Vertrags(zahn)ärzte berufen können, bei denen die Anwendung der jeweils angegriffenen Honorarverteilungsregelung zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen könnte, ist dem Vertrags(zahn)arztrecht fremd (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 25).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, jurisRn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, jurisRn. 26 f.).

    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, jurisRn.

    Derartige mit scharfen Grenzziehungen einhergehende Härten seien - wie z.B. auch für Stichtagsregelungen anerkannt - hinzunehmen, solange sie nicht im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung willkürlich seien (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - aaO., Rn. 36).

  • SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 18/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    Von daher ist für Schmerztherapeuten nicht nur in der Fachgruppe der Anästhesiologen, wie die Kammer in einem weiteren Verfahren entschieden hat (vgl. Urt. v. 21.05.2008 - S 12 KA 18/07) eine solche Inhomogenität der Fachgruppen gegeben, die die Zuerkennung eines Regelleistungsvolumens aufgrund von Durchschnittswerten der Fachgruppe nicht zulassen, sondern gerade auch in der Fachgruppe der Ärzte für Allgemeinmedizin/Praktische Ärzte, der der Kläger aufgrund seines Zulassungsstatus zugeordnet wird.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    Dabei kann hier dahinstehen, ob solche Versorgungsgesichtspunkte generell anhand eines Umkreises von 50 km zu prüfen sind, wies es offensichtlich der Verwaltungspraxis der Beklagten entspricht und was jedenfalls im Rahmen bedarfsplanerischer Überlegungen in Zulassungssachen in dieser Allgemeinheit unzulässig ist (vgl. BSG, Urt. v. 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 = GesR 2007, 71 = MedR 2007, 127, jurisRn. 19; SG Frankfurt a. M., Urt. v. 27.04.2005 - S 5/29 KA 966/04 - rechtskräftig; Pawlita in: jurisPK-SGB V, Online-Ausgabe, Stand: 01.08.2007, § 96, Rn. 68 ff.).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 = GesR 2006, 363, jurisRn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).
  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, jurisRn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, jurisRn. 26 f.).
  • SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 49/07

    Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Zuerkennung

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    Nicht zu berücksichtigen war, dass die Beklagte Leistungen einer besonderen Inanspruchnahme nach Ziffern 01100 bis 01110 EBM 2005 und dringende Hausbesuche nach Ziffern 01411 und 01412 EBM 2005 entgegen den Vorgaben im BRLV in die Regelleistungsvolumen einbezieht, was die Kammer für rechtswidrig hält (vgl. SG Marburg, Urt. v. 30.01.2008 - S 12 KA 49/07 -).
  • SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - doppeltes

    Auszug aus SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
    So ist der Kammer aus dem Verfahren mit Az.: S 12 KA 1271/05 bekannt, dass die Verdoppelung des zuvor bewilligten Regelleistungsvolumens aufgrund einer Sonderregelung der Beklagten bei einem bereits zuvor gewährten Ausgleichsbetrag nach Ziffer 7.5 HVV in Höhe von 17.279,43 Euro im Ergebnis zu einer Honorarerhöhung insgesamt um 843, 53 Euro bzw. etwa 1, 3 % führte.
  • SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Fachgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie -

    Die Kammer vermag aber im Anschluss an die Rechtsprechung der 12. Kammer des SG Marburg (vgl. Urteile vom 21.05.2008, S 12 KA 18/07 Rn. 54 und S 12 KA 55/07 Rn. 51) keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Höhe des Honorars und Umfang des Regelleistungsvolumens zu erkennen.
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